Kircheneintritt, Wiedereintritt, Übertritt
Kircheneintritt, Wiedereintritt, Übertritt
Der Begriff Kirchenmitgliedschaft geht auf die neutestamentliche Bezeichnung der Christen als Glieder am Leib Christi zurück (1. Korinther 12,27). In dieser Bezeichnung kommt zum Ausdruck, dass die Gemeinde nur in der Beziehung zu Jesus Christus christliche Gemeinde ist. Alle Glieder sind aufeinander angewiesen und sorgen »in geistlicher Weise füreinander« (1. Korinther 12,25). Durch die Taufe wird ein Mensch Glied am Leib Christi, also Mitglied der Kirche. Er gehört damit zu der universalen Gemeinschaft Jesu Christi, die Menschen aus allen Epochen, Erdteilen und Völkern umfasst.
Wer zur Kirche nicht mehr gehören will, kann den Kirchenaustritt erklären, der durch die staatliche Gesetzgebung geregelt wird. Dadurch kann allerdings nicht die Taufe rückgängig gemacht werden. Denn eine Trennung von der Kirche kann die Verheißung des Evangeliums nicht aufheben, die in der Taufe sichtbaren Ausdruck gefunden hat.
Deshalb wird die Taufe bei der Wiederaufnahme Getaufter, die ausgetreten sind, ebenso wenig wiederholt wie bei der Aufnahme Getaufter, die aus einer anderen Kirche übertreten. Wiedereintritt und Übertritt in die evangelische Kirche können in unserem Gemeindebüro beantragt werden. Nach einem Gespräch mit einem Pfarrer / einer Pfarrerin beschließt der Gemeindekirchenrat den Wiedereintritt / Übertritt, der dann durch Teilnahme am Abendmahl wirksam wird.
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