Umgemeindung
In der Regel ist man Mitglied in der Kirchengemeinde, in deren Einzugsbereich man wohnt. Mit Wohnortwechsel wechselt auch die Gemeindezugehörigkeit.
Wenn Sie nach einem Umzug weiterhin Gemeindeglied in Frohnau bleiben möchten oder sich aus anderen Gründen mehr mit der Frohnauer Kirchengemeinde verbunden fühlen als mit Ihrer Wohnsitzgemeinde, dann können Sie einen Antrag auf Umgemeindung stellen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an das Frohnauer Gemeindebüro.
Die Umgemeindung bleibt auch nach Umzug innerhalb der Landeskirche bestehen.